Hier finden Sie die Fragen, die am Info-Punkt zu den Kursen und dem Kinderhort-Angebot am häufigsten gestellt werden. Brauchen Sie mehr Information? Melden Sie sich bei uns.
Kursteilnehmende aus dem Kanton BS müssen die Verfügung der Prämienverbilligung ihrer Krankenkasse bringen. Damit erhalten sie für alle Kurse am K5 eine einkommensabhängige Verbilligung.
Kursteilnehmende aus BL müssen die letzten drei Lohnabrechnungen vorweisen. Die Kurse, die vom Kanton BL subventioniert werden, finden Sie hier hier. Für alle anderen Kurse können wir regulär keine Preisreduktion geben.
Kursteilnehmende aus dem Bezirk Dorneck-Thierstein (Kanton Solothurn) bekommen für bestimmte Kurse einen fix reduzierten Preis. Sie finden die Kurse mit reduziertem Preis hier.
Eine Prämienverbilligung ist die Unterstützung, welche man vom Kanton erhält für die Zahlung der Krankenkassenprämie. Die Prämienverbilligung kann man beim Amt für Sozialbeiträge beantragen. Mehr Informationen finden sie hier.
Ja, je nach Kurs können wir Raten anbieten. Sie finden die Informationen in der AGB des jeweiligen Kurses oder kontaktieren Sie uns. Wir geben gerne Auskunft.
Dieser Gutschein wird vom Einwohneramt des Kantons Basel-Stadt ausgestellt. Sie werden an Erwachsene abgegeben, welche das erste Jahr in der Schweiz verweilen. Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt Basel, welche andere Kriterien Sie eventuell noch erfüllen müssen.
Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt Basel.
Ab 6 Monate und bis 5 Jahre.
Die K5 Spielgruppe mit integrierter Sprachförderung ist Kindern von 2,5 bis 4 Jahren zugänglich.
Detaillierte Infos dazu bitte der Homepage entnehmen oder am Info-Punkt im ersten Stock an der Gundeldingerstrasse 161 erfragen.
K5 Basler Kurszentrum
Gundeldingerstrasse 161
CH-4053 Basel